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Ich möchte mein Grundstück vermessen lassen

 

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Was genau brauchen Sie?

-Grenzfeststellung (mit/ohne Plan):

Bei Unsicherheit über den Grenzverlauf, etwa bei einem Ankauf eines Grundstücks, oder zur Klärung bei Grenzstreitigkeiten, wahlweise inkl. Herstellung eines genauen Planes über den Naturbestand und Grenzverlauf, wird gelegentlich von Behörden gefordert (etwa im Baugenehmigungsverfahren)

- Lageplan zur Einverleibung in den Grenzkataster gem § 17 Abs. 2 VermG:

Wie oben, aber gleichzeitig wird das Grundstück in den Grenzkataster einverleibt, wodurch der Grenzverlauf rechtlich gesichert wird. Die Zustimmung der Anrainer zum Grenzverlauf ist für die Einverleibung Voraussetzung. Die Vorteile eines Grenzkatastergrundstückes liegen auf der Hand:

Die Fläche eines Grenzkatastergrundstückes ist immer genau bekannt. Die Grundstücksgrenzen haben Rechtssicherheit. Teile von Grenzkatastergrundstücken können nicht ersessen werden.

-Teilungsplan (Sonderfälle: §13, §15, Parzellierung):

Notwendig, wenn ein Grundstück geteilt werden soll, z.B. um ein neu geschaffenes Grundstück zu verkaufen, einen Bauplatz zu schaffen oder ein Grundstück auf mehrere Erben aufzuteilen. Teilungen nach §13 LiegTeilG können bei geringfügigen Grenzberichtigungen zur Anwendung kommen. Teilungen nach §15 LiegTeilG betreffen Abtretungen oder Zuschreibungen ans öffentliche Gut (Straßen, Gewässer). Bei diesem Spezialverfahren wird eine vereinfachte und günstigere Durchführung im Grundbuch ermöglicht. Bei Parzellierungen werden große Flächen in mehrere Grundstücke (spätere Bauplätze) und deren Aufschließungsstraßen geteilt.

- Lage- und Höhenplan

Notwendig zur Planung von Bauvorhaben, Straßenprojekten etc. Sie werden meist von Architekten und Baumeistern zur weiteren Planung benötigt.

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