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Mein/e Sohn/Tochter möchte auf einem Teil des elterlichen Grundstückes ein Haus bauen. Was muss ich machen?

 

Damit Ihr/e Sohn/Tochter das geförderte Landesdarlehen in Anspruch nehmen kann, muss er Grundeigentümer sein. Dazu sind folgende Schritte notwendig:

1. Teilungsplan: Mit dieser Urkunde wird Ihr Grundstück geteilt und ein neues Grundstück geschaffen.

2. Anschließend muss ein Notar oder Rechtsanwalt einen Vertrag (Schenkung, Verkauf, ect.) aufsetzen, in dem Sie Ihrem/er Sohn/Tochter das neue Grundstück überschreiben.

3. Einreichung bei der Gemeinde zur Bauplatzerklärung

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