Mein/e Sohn/Tochter möchte auf einem Teil des elterlichen Grundstückes ein Haus bauen. Was muss ich machen?
Damit Ihr/e Sohn/Tochter das geförderte Landesdarlehen in Anspruch nehmen kann, muss er Grundeigentümer sein. Dazu sind folgende Schritte notwendig:
1. Teilungsplan: Mit dieser Urkunde wird Ihr Grundstück geteilt und ein neues Grundstück geschaffen.
2. Anschließend muss ein Notar oder Rechtsanwalt einen Vertrag (Schenkung, Verkauf, ect.) aufsetzen, in dem Sie Ihrem/er Sohn/Tochter das neue Grundstück überschreiben.
3. Einreichung bei der Gemeinde zur Bauplatzerklärung