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Müssen wir bei der Vermessung anwesend sein?

 

Bei der abschließenden Grenzverhandlung sollten alle Eigentümer und Nachbarn anwesend sein oder einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter entsenden. Bei der zuerst erfolgenden Naturaufnahme ist eine Anwesenheit nicht unbedingt erforderlich, jedoch für evtl. Rückfragen empfehlenswert. Für die Vermessung muss natürlich ein freier Zugang zum Grundstück und ggf. auch zu den Nachbargrundstücken möglich sein.

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