Ich habe in der Ortsmitte in XY ein bebautes Grundstück gekauft, möchte das alte Haus abbrechen und ein neues bauen. Was brauche ich für den Planer?
1. Zumeist benötigt der Planer bzw. Architekt einen sog. Lage- und Höhenplan. In einer Bestandsaufnahme werden das gesamte Grundstück, die angrenzenden Straßen und die Einbauten dementsprechend erfasst und sowohl digital als auch auf Papier zur weiteren Planung weitergereicht.
2. Zur rechtlichen Absicherung der Grundgrenzen werden in einer Grenzverhandlung die Grenzen einvernehmlich mit den Nachbarn begangen und festgelegt. Somit stehen nun insgesamt einerseits Geländeinformationen als auch andererseits die Konfiguration des grundstückes fest.
Brauche ich Vermarkungsmaterial für die Absteckung?
Die Absteckung der Grenzen erfolgt durch unser eigenes Vermarkungsmaterial (40-60 cm lange, 2 cm starke Eisenrohre, dazu Sichtpflöcke). Wenn Sie Grenzsteine setzen wollen, so ist es meist günstiger, diese nach unserer Vermarkung, gemeinsam mit den Nachbarn, in Eigenregie zu setzen.