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Zustimmungserklärung zum Grenzverlauf

 

Ein durch Grundstücksteilung neu geschaffenes Grundstück ist in den Grenzkataster einzuverleiben. Dazu ist bezüglich der alten Grenzen die Zustimmung der Anrainer notwendig. Die alten Grenzen sind im Teilungsplan immer mit schwarzer Farbe dargestellt. Diese Grundgrenzen werden aus Vorausplänen (Vermessungsurkunden früherer Grundteilungen oder Grenzfeststellungen) entnommen und rekonstruiert, eine Gegenüberstellung der Grenzen zum Naturstand ist möglich.

Die neuen Grenzen werden mit roten Linien dargestellt. Die Zustimmung der Anrainer betrifft nicht die neu gebildeten Grenzen, sondern lediglich den alten Grenzverlauf. Daraus geht hervor, dass ein Nachbar die Grundteilung selbst nicht verhindern kann.

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